Islamischer Erbrechner
Wählen Sie die Erben aus, die den Verstorbenen überlebt haben, und optional den Wert des Nachlasses. Mawarith Pro wendet die festen Anteile, die Ausschlussregeln, die Verteilung an die Resterben sowie die Lehren von ʿawl und radd an — und erläutert jedes Ergebnis.
Wer hat den Verstorbenen überlebt?
Fügen Sie nur Erben hinzu, die am Leben und erbberechtigt sind. Nicht-muslimische Erben und solche, die den Tod verursacht haben, erben nicht.
Verteilung
Wählen Sie die überlebenden Erben aus, um die scharʿītische Verteilung zu sehen.
So verwenden Sie diesen Rechner
- Regeln Sie, was zuerst kommt. Bevor ein Erbe geteilt wird, werden vier Rechte in dieser Reihenfolge aus dem Nachlass beglichen: Bestattungs- und Beerdigungskosten, dann offene Schulden (gegenüber Menschen und gegenüber Allah, etwa unbezahlte zakāh), dann ein gültiges Vermächtnis bis zu einem Drittel des Rests. Geben Sie den Netto-Betrag ein, der den Erben verbleibt.
- Fügen Sie die überlebenden Erben hinzu. Verwenden Sie die Schalter für einmalig vorkommende Verwandte (Vater, Mutter, Ehemann) und die Zähler, um Kinder und Geschwister zu erfassen. Beziehen Sie nur Erben ein, die im Moment des Todes leben.
- Lesen Sie die Anteile und die Begründung. Der Bruchteil, der Prozentsatz und — falls Sie einen Wert eingegeben haben — der genaue Betrag jedes Erben erscheint rechts, zusammen mit der Regel, die ihn hervorgebracht hat.
- Achten Sie auf die Hinweise. Wurde ʿawl oder radd angewandt, oder handelt es sich um einen Fall, über den die Gelehrten streiten, weist der Rechner Sie darauf hin.
Die vier Rechte vor dem Erbe
Bestattungskosten → Schulden → Vermächtnis (≤ ⅓) → dann ist der Rest das Erbe (mīrāth), das nach den folgenden Regeln geteilt wird. Der Rechner arbeitet mit diesem endgültigen Rest.
Die festen Anteile im Überblick
Sechs Bruchteile durchziehen die Erbverse des Qurʾān. Dies sind die furūḍ — die festen Anteile, die bestimmten Erben unter bestimmten Bedingungen zugewiesen werden.
| Anteil | Typische Empfänger (Bedingungen gelten) |
|---|---|
| 1/2 | Ehemann (keine Kinder); eine einzelne Tochter; eine einzelne vollbürtige Schwester |
| 1/4 | Ehemann (mit Kindern); Ehefrau (keine Kinder) |
| 1/8 | Ehefrau (mit Kindern) |
| 2/3 | Zwei oder mehr Töchter; zwei oder mehr vollbürtige oder vaterseitige Schwestern |
| 1/3 | Mutter (keine Kinder, weniger als zwei Geschwister); zwei oder mehr mutterseitige Geschwister |
| 1/6 | Vater & Mutter (mit Kindern); Großmutter; einzelnes mutterseitiges Geschwister; Enkeltochter, die das 2/3 einer Tochter vervollständigt |
Die vollständigen Bedingungen — und was geschieht, wenn Anteile kollidieren — werden im vollständigen Leitfaden zum islamischen Erbrecht behandelt.